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   Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21 P (https://dejure.org/2023,13436)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.06.2023 - C-755/21 P (https://dejure.org/2023,13436)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - C-755/21 P (https://dejure.org/2023,13436)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kocner/ Europol

    Rechtsmittel - Verordnung (EU) 2016/794 - Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) - Schutz personenbezogener Daten - Art. 49 und 50 - Haftung von Europol für die fehlerhafte Verarbeitung personenbezogener Daten - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Generalanwalt Rantos: Europol und ein Mitgliedstaat, in dem ein Schaden im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung eingetreten ist, können gesamtschuldnerisch haften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 14.07.1967 - 5/66

    Kampffmeyer u.a. / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
    28 Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung, wie Europol ausführt, der Unionsrichter vor seiner Entscheidung die zuvor ergehende Entscheidung des innerstaatlichen Gerichts abwarten muss (vgl. Urteil vom 14. Juli 1967, Kampffmeyer u. a./Kommission, 5/66, 7/66, 13/66 bis 16/66 und 18/66 bis 24/66, nicht veröffentlicht, EU:C:1967:31, S. 358).

    33 Genauer gesagt hat der Unionsrichter in seiner bis in die 1960er-Jahre zurückreichenden Rechtsprechung entschieden, dass es sich, wenn von zwei Schadensersatzklagen wegen des gleichen Schadens die eine gegen einen Mitgliedstaat vor einem nationalen Gericht und die andere gegen die Union vor dem Unionsgericht erhoben worden ist, als notwendig erweisen kann, vor der Festlegung des Schadensbetrags, für den die Union einzustehen hat, abzuwarten, bis sich das nationale Gericht zur etwaigen Haftung des Mitgliedstaats geäußert hat, um zu vermeiden, dass der Kläger aufgrund unterschiedlicher Beurteilung durch zwei verschiedene Gerichte unzureichenden oder zu hohen Schadensersatz erhält (vgl. Urteile vom 14. Juli 1967, Kampffmeyer u. a./Kommission, 5/66, 7/66, 13/66 bis 16/66 und 18/66 bis 24/66, nicht veröffentlicht, EU:C:1967:31; vom 30. November 1967, Becher/Kommission, 30/66, EU:C:1967:44, sowie vom 13. Dezember 2006, É.R. U. a./Rat und Kommission, T-138/03, EU:T:2006:390, Rn. 42).

  • EuG, 29.09.2021 - T-528/20

    Das Gericht weist die von Herrn M. Kocner im Zusammenhang mit den Ermittlungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
    Mit seinem Rechtsmittel begehrt Herr Marián Kocner (im Folgenden: Rechtsmittelführer) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 29. September 2021, Kocner/Europol (T-528/20, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2021:631), mit dem seine Klage auf Ersatz des immateriellen Schadens abgewiesen wurde, den er aufgrund einer Verletzung seines Rechts auf Achtung seines Privat- und Familienlebens erlitten haben soll, der im Wesentlichen aus Datenverarbeitungsmaßnahmen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung, die durch die slowakischen Behörden nach der Ermordung eines Journalisten und dessen Verlobter gegen ihn eingeleitet wurde, resultieren soll.

    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 29. September 2012, Kocner/Europol (T-528/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:631), aufzuheben, was den ersten Klageantrag betrifft;.

  • EuGH, 06.11.2018 - C-622/16

    Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
    58 Vgl. Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 86 sowie die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
    52 Vgl. insbesondere Urteil vom 30. Mai, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuGH, 22.10.2020 - C-273/19

    EKETA/ Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
    57 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2020, EKETA/Kommission, C-273/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:852, Rn. 69.
  • EuG, 13.12.2006 - T-138/03

    É.R. u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Agrarpolitik - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
    33 Genauer gesagt hat der Unionsrichter in seiner bis in die 1960er-Jahre zurückreichenden Rechtsprechung entschieden, dass es sich, wenn von zwei Schadensersatzklagen wegen des gleichen Schadens die eine gegen einen Mitgliedstaat vor einem nationalen Gericht und die andere gegen die Union vor dem Unionsgericht erhoben worden ist, als notwendig erweisen kann, vor der Festlegung des Schadensbetrags, für den die Union einzustehen hat, abzuwarten, bis sich das nationale Gericht zur etwaigen Haftung des Mitgliedstaats geäußert hat, um zu vermeiden, dass der Kläger aufgrund unterschiedlicher Beurteilung durch zwei verschiedene Gerichte unzureichenden oder zu hohen Schadensersatz erhält (vgl. Urteile vom 14. Juli 1967, Kampffmeyer u. a./Kommission, 5/66, 7/66, 13/66 bis 16/66 und 18/66 bis 24/66, nicht veröffentlicht, EU:C:1967:31; vom 30. November 1967, Becher/Kommission, 30/66, EU:C:1967:44, sowie vom 13. Dezember 2006, É.R. U. a./Rat und Kommission, T-138/03, EU:T:2006:390, Rn. 42).
  • EuGH, 29.10.2004 - C-360/02

    Ripa di Meana / Parlament - Rechtsmittel - Ehemaliger Abgeordneter des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
    56 Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 29. Oktober 2004, Ripa di Meana/Parlament, C-360/02 P, EU:C:2004:690, Rn. 36.
  • EuG, 13.12.2018 - T-558/15

    Iran Insurance / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
    Das Gericht hat den Beweiswert dieses Dokuments auf der Grundlage des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung und unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung erarbeiteten Gesichtspunkte beurteilt (und zwar Urteil vom 13. Dezember 2018, 1ran Insurance/Rat, T-558/15, EU:T:2018:945, Rn. 153 und 154 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) (vgl. angefochtenes Urteil, Rn. 80), indem es feststellte, dass in dem fraglichen Protokoll die vom Europol-Bediensteten an den NAKA-Bediensteten übergebenen Schriftstücke und Daten, die Akte, zu der die Schriftstücke und Daten gehörten, die Art und Weise der Übergabe, die Dienststellung der beteiligten Bediensteten sowie das Datum und die Uhrzeit der Übergabe genau angegeben gewesen seien (vgl. angefochtenes Urteil, Rn. 79 bis 81).
  • EuGH, 30.11.1967 - 30/66

    Becher / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
    33 Genauer gesagt hat der Unionsrichter in seiner bis in die 1960er-Jahre zurückreichenden Rechtsprechung entschieden, dass es sich, wenn von zwei Schadensersatzklagen wegen des gleichen Schadens die eine gegen einen Mitgliedstaat vor einem nationalen Gericht und die andere gegen die Union vor dem Unionsgericht erhoben worden ist, als notwendig erweisen kann, vor der Festlegung des Schadensbetrags, für den die Union einzustehen hat, abzuwarten, bis sich das nationale Gericht zur etwaigen Haftung des Mitgliedstaats geäußert hat, um zu vermeiden, dass der Kläger aufgrund unterschiedlicher Beurteilung durch zwei verschiedene Gerichte unzureichenden oder zu hohen Schadensersatz erhält (vgl. Urteile vom 14. Juli 1967, Kampffmeyer u. a./Kommission, 5/66, 7/66, 13/66 bis 16/66 und 18/66 bis 24/66, nicht veröffentlicht, EU:C:1967:31; vom 30. November 1967, Becher/Kommission, 30/66, EU:C:1967:44, sowie vom 13. Dezember 2006, É.R. U. a./Rat und Kommission, T-138/03, EU:T:2006:390, Rn. 42).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-345/13

    Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-755/21
    23 Vgl. insbesondere Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuGH, 18.05.2017 - C-154/16

    Latvijas dzelzcels - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften

  • EuGH, 16.03.2023 - C-449/21

    Wettbewerb

  • EuGH, 09.09.1999 - C-257/98

    Lucaccioni / Kommission

  • EuGH, 10.09.2019 - C-123/18

    HTTS / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuGH, 12.03.2020 - C-571/19

    EMB Consulting e.a/ EZB

  • EuGH, 19.05.2022 - C-569/20

    Ist es unmöglich, eine gerichtlich verfolgte Person aufzufinden, kann gegen diese

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